Umsetzung

Die Reaktivierung stellt hohe Anforderungen

Die Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren für die Wiederaufnahme des Schienen-Personennahverkehrs läuft mit Hochdruck.

Die Reaktivierung des Schienen-Personennahverkehrs ist ein sehr komplexes Projekt. Es gibt viele Beteiligte an der Strecke und viele Punkte müssen beachtet werden. Wir arbeiten unermüdlich an der erfolgreichen Umsetzung. Für Anregungen und Kritik sind wir dankbar und versuchen, diese Impulse in unsere Planung aufzunehmen.

Investitionen

Investitionen

Die Strecke zwischen Lüneburg und Soltau war zwar immer in Betrieb, mangels guter Zukunftsprognosen ist jedoch seit Anfang der 2000er Jahre kaum noch investiert worden. Erst seit 2018 der Güterverkehr wieder zugenommen, hat sich das wieder geändert. Große Streckenteile und viele Bahnübergangssicherungen sind bereits erneuert worden. Weitere Investitionen sind in Planung.

Förderung

Der Bund fördert die Investitionen zur Reaktivierung des Schienen-Personenverkehrs mit 90 Prozent. Dafür muss die SinON nachweisen, dass das Projekt volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Zu diesem Zweck werden eine standarisierte Bewertung durchgeführt, Nutzerzahlen prognostiziert, die genauen Kosten für Bau und Betrieb berechnet sowie die Einsparungen im Busverkehr und im Bereich Umwelt ermittelt. Ist der Nutzen dann höher als die Kosten, wird die Förderung in der Regel genehmigt.

Planungsverfahren

Planungsverfahren

Werden große Infrastrukturprojekte in Deutschland umgesetzt, ist immer ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet, in dem geprüft wird, ob alle Vorschriften eingehalten werden. Es handelt sich dabei um ein gesetzlich geregeltes, behördliches Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte, wie den Bau von Autobahnen oder Schienenwegen. Alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen werden darin in einem einzigen Schritt gebündelt. Ziel ist es, soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange zu einem guten Ergebnis zu verbinden.

Wesentliche Merkmale und Ziele von Planfeststellungsverfahren sind die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Abwägung privater und öffentlicher Interessen. Nach Ablauf der Klagefristen wird der Beschluss rechtskräftig und das Baurecht ist erteilt.

Die Behörde wertet alle Stellungnahmen sowie den Erörterungstermin aus und trifft die endgültige Entscheidung. Dieser Beschluss wird den Betroffenen zugestellt und öffentlich ausgelegt. Dies soll bis zum Frühjahr 2027 erfolgen. Gegen den Beschluss kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. 

Alle Maßnahmen, die zwischendurch schon an der Strecke durchgeführt werden (Gleise und technische Sicherungen), sind unabhängig vom Reaktivierungsprojekt und dienen der betriebsbereiten Vorhaltung der Strecke.

Hier finden Sie alle Dokumente zum Schienenpersonenverkehr zum Download