FAQ

FAQ – häufig gestellte Fragen

An der Strecke Lüneburg – Soltau wurde in den letzten Jahren schon viel gebaut, über die Wiederaufnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Strecke wurde viel in der Presse berichtet. Trotzdem haben Sie vielleicht noch Fragen. Wir haben die häufigsten hier gesammelt und beantwortet. Stand der Antworten ist April 2026. 

Attraktive Bahnverbindungen tragen zur Verkehrswende bei, weil sie eine klimafreundliche Mobilität ermöglichen. Je nach Bevölkerungswachstum und weiteren strukturellen Entwicklungen einer Region kann sich für eine Reaktivierung des Nahverkehrs auf der Schiene eine ausreichende Nachfrage nach nachhaltigen Angeboten entwickelt haben.

Bahnstrecken sind starke Verkehrsachsen, die mit einem attraktiven Angebot ländliche und städtische Räume verbinden. Mit der Reaktivierung können die Bewohner zwischen Lüneburg und Soltau schnell und attraktiv auch ohne PKW reisen. Eine Reaktivierung hat nicht den Anspruch, für Anwohnende im ländlichen Raum die Verfügbarkeit eines Autos überflüssig zu machen. Aber es kann hierdurch die Abhängigkeit vom Auto für den Arbeitsweg oder für Einkäufe und Kulturangebote deutlich gesenkt werden. Das gilt insbesondere für Fahrten, die mit dem Auto häufig mit Stau und hohen Parkgebühren verbunden sind (wenn man überhaupt einen Parkplatz bekommt). Ebenso braucht es kein teures Zweitauto nur für eine Pendelstrecke mehr, mit einem neuen attraktiven Bahn/Bussystem wird die Fahrt zur Arbeit leichter und attraktiver.

Besonders in einem touristisch stark entwickelten Gebiet wie der Lüneburger Heide sind diese Verkehrsachsen wichtig. Denn sie machen die Heide auch für Besucher ohne eigenes Auto erreichbar und stärken so den Wirtschaftszweig Tourismus.

Die Bahnstrecke Lüneburg – Soltau ist für den Güterverkehr seit über 100 Jahren durchgängig in Betrieb. Sie verbindet sowohl die Hansestadt Lüneburg mit ihrem „Vorort“ Hamburg als auch Soltau mit seinem „Vorort“ Hannover mit der Lüneburger Heide. Bis vor etwa 50 Jahren gab es auch Personenverkehr auf dieser Strecke. Wir sind uns sicher, dass die Wiederaufnahme des Personenverkehrs sich erfolgreich in die bereits erfolgreichen Reaktivierungen vergangener Jahre in Niedersachsen und ganz Deutschland einreihen wird.

Eine endgültige Entscheidung über die Reaktivierung der Strecke im SPNV ist noch nicht gefallen. Die Landkreise Lüneburg und Heidekreis haben eine eigene Machbarkeitsstudie der Strecke beauftragt und im Jahr 2021 die Ergebnisse der Nutzen-Kosten Untersuchung veröffentlicht. Solche Untersuchungen werden durchgeführt, um ein vergleichbares und aussagekräftiges Ergebnis über den volkswirtschaftlichen Nutzen zu erhalten. Dieses wird über einen Nutzen-Kosten-Faktor ausgedrückt, der einen Wert größer als 1 aufweisen muss. Für die Strecke hat sich ein vergleichsweise hoher Wert von 3,4 ergeben. Dabei war die Untersuchungstiefe aber noch nicht so detailliert, wie es für die endgültige Entscheidung zur Durchführung notwendig ist.

Das positive Ergebnis der Studie führte dazu, dass in Absprache mit dem Land, den anliegenden Gemeinden, der Landesnahverkehrsgesellschaft beschlossen wurde, die Planung in der notwendigen Tiefe (in Form einer sogenannten standardisierten Bewertung) zu beauftragen. Die SinON als Tochter des Landes Niedersachsen übernimmt die Kosten der Planung zu 100 % und hat die Planung nun beendet . Der Kostennutzen Faktor liegt bei 2,91 und ist damit trotz gestiegener Kosten sehr gut. Die Planung wird jetzt noch von der LNVG und der Planfeststellungsbehörde geprüft bevor das eigentliche Planfeststellungsverfahren beginnt und der Förderantrag beim Bund für die Investitionen gestellt wird. Die Chancen für die Förderung stehen trotz knapper werdender Kassen sehr gut, da die Bundesregierung solchen Projekten eine hohe Priorität einräumt.

Parallel laufen aber schon alle Vorbereitungen für den Start des Verkehres, wie z.B. die Ausschreibungen für den Verkehrsvertrag. Auch wenn alle „Vorsignale“ jetzt auf grün stehen, ist die verbindliche Entscheidung erst der Förderbescheid des Bundes den Wir Ende 2026/Anfang 2027 erwarten.

Nachdem lange Jahre nicht mehr in den Streckenabschnitt zwischen Lüneburg und Hützel investiert wurde, hat sich 2016 ein neuer Güterverkehr auf der Strecke von Soltau in den Hamburger Hafen ergeben. Damals musste entschieden werden, die Strecke entweder für die Weiterführung des Güterverkehrs komplett zu sanieren oder sie kurzfristig stillzulegen. In Abstimmung mit dem Land wurde die Sanierung beschlossen. Nach temporären Sicherungsmaßnahmen werden seit 2020 jährlich zwischen 5 und 10 km des Streckengleises erneuert und zahlreiche neue technische Sicherungen an Bahnübergängen gebaut. Auch wenn diese Baumaßnahmen letztlich auch dem Personenverkehr zugutekommen werden, sind alle aktuellen Baumaßnahmen zunächst nur für den dauerhaften Erhalt der Betriebsfähigkeit der Strecke im Güterverkehr vorgesehen. Von Mai bis Juni 2026 läuft der letzte große Umbauabschnitt zwischen Soderstorf und Grevenhof, sowie Hützel und Bispingen.

Vorausgesetzt, das das Planverfahren rechtzeitig beendet werden kann ist die Verkehrsaufnahme für Ende 2028 geplant, erstmal mit Dieseltriebzügen. 

Im Moment sind die Planfeststellungsunterlagen bei der Behörde zur Vorprüfung auf Vollständigkeit.

Darin werden alle konkreten Maßnahmen in Bezug auf Bahnübergänge und Haltepunkte beschrieben, ebenso auch die Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen. Die öffentlichen Gremien wurden über die wesentlichen Ergebnisse bereits informiert. Soweit uns besonders bei Bahnübergängen die Nutzenden bekannt sind, haben wir vorher die Maßnahmen mit ihnen abgestimmt.

Im Planfeststellungsverfahren werden die Planungen einschließlich aller zugehörigen Daten, wie Gutachten etc. von der Planfeststellungsbehörde veröffentlicht und es kann jeder noch einmal Stellung zu den Planungen nehmen. Sie können dann also nochmal prüfen, wie Sie durch diese Planungen betroffen sind. Die Planfeststellungsbehörde prüft, ob gegebenenfalls eingebrachte Einsprüche, Anregungen etc. vor dem Hintergrund gesetzlicher Regelungen und Regelwerke angemessen berücksichtigt wurden und stellt zum Abschluss den Plan fest, der umgesetzt werden kann. Erst dann kann mit den notwendigen Baumaßnahmen begonnen werden.

Die Unterlagen sind soweit sie schon final vorliegen auch hier im Downloadbereich veröffentlicht. Entwurfsstände sind als solche gekennzeichnet.

Es wird acht Halte geben:

  • Lüneburg Hauptbahnhof (Westseite)
  • Lüneburg Universität (Uelzener Straße im Kurpark)
  • Rettmer / Häcklingen (Bahnhofsgelände Rettmer)
  • Melbeck / Embsen
  • Amelinghausen
  • Soderstorf ODER Hützel
  • Bispingen
  • Soltau (DB)

Die Standorte wurden, soweit verschiedene Varianten möglich waren, mit den jeweiligen Kommunen abgestimmt. 

Bei acht Halten ist eine Fahrzeit von knapp unter 50 Minuten zwischen Lüneburg und Soltau möglich. Weitere Haltepunkte verlängern die Fahrzeit sprunghaft auf bis zu 65 Minuten, da ein weiterer Kreuzungspunkt erforderlich wird. Dies ergibt sich aus der Eingleisigkeit der Strecke und den damit erforderlichen Wartezeiten auf entgegenkommende Züge.

Ein zusätzlicher Halt kostet etwa drei Minuten zusätzliche Fahrzeit, um den Zug von 100 km/h abzubremsen, anzuhalten und wieder auf 100 km/h zu beschleunigen. Eingleisige Strecken benötigen in bestimmten Abständen Bahnhöfe, in denen sich entgegenkommende Züge treffen können. Wird das Fahrtempo in einem Streckenabschnitt langsamer, weil man dort nicht so schnell fahren kann oder ein zusätzlicher Halt eingeplant wird, muss diese Kreuzung (Zugbegegnung) in einen Bahnhof weiter vorn verlegt werden. Da Kreuzungen idealerweise in einem Bahnhof stattfinden, wo ohnehin ein Fahrgastwechsel stattfinden soll, muss die Kreuzung ggf. sogar um viele Kilometer verlegt werden, sodass die Fahrzeiten nicht nur 3 Minuten je Halt ansteigen, sondern um 10–15 Minuten. Gleichzeit erfordert eine zusätzliche Kreuzung meist auch ein zusätzliches Fahrzeug, wodurch sich die Betriebskosten und die Anzahl des eingesetzten Personals dauerhaft deutlich erhöhen.

Einzelheiten können sie im Downloadbereich zu den einzelnen Bahnhöfen nachlesen.

Die Bahnsteige werden als Seitenbahnsteig mit einer Länge von 130–140 m, einer Breite von mindestens 2,75 m und einer Höhe von 76 cm über der Schiene für den barrierefreien Einstieg gebaut. Die Zugänge zu den Bahnsteigen werden barrierefrei hergestellt.

Die einzusetzenden Fahrzeuge werden über zwei Einstiegshöhen verfügen, sodass an den Neuen und älteren Stationen (Soltau) ein ebenerdiger Ein- und Ausstieg möglich sein wird. Zudem werden die Triebzüge den aktuellen Normen zur Barrierefreiheit entsprechend ausgestattet sein.

Alle Haltepunkte sollen – soweit jeweils sinnvoll – mit den anderen Verkehrsträgern verknüpft werden. Fahrradabstellmöglichkeiten, Busverknüpfungen, Park & Ride sowie ggf. weitere Möglichkeiten sollen besonders mit Blick auf die vielen touristischen Gäste in der Region angeboten werden. Für das Bahnhofsumfeld sind die Kommunen zuständig, sie werden in extra Projekten geplant.

Die Haltestellenumfelder müssen zusammen mit den Kommunen entwickelt werden, Fördermittel können dafür in Anspruch genommen werden. Auch Serviceeinrichtungen, wie z. B. Packstationen, sind denkbar. Grundsätzlich soll die Aufenthaltsqualität durch ausreichend Sitzgelegenheiten und ansprechende Grünflächen möglichst hoch sein. Je nach Anforderung, die sich aus dem Umfeld und der Funktion des jeweiligen Haltepunkts ergibt, sowie der zur Verfügung stehenden Fläche, werden die einzelnen Stationen individuell geplant.

Bedarfshalte werfen Probleme mit den angestrebten Fahrzeiten auf. Zu den Zeitpunkten, wo viele Fahrgäste die Züge nutzen, werden an allen Haltepunkten längere Haltezeiten zum Fahrgastwechsel notwendig und der Fahrplan benötigt entsprechende Zeitreserven, damit die Züge weiter pünktlich fahren. Bedarfshalte werden genau zu den Zeiten mit hoher Fahrgastnachfrage auch genutzt und müssten in dem Fahrplan voll als Reserve einkalkuliert werden. Auch für knapp ankommende Fahrgäste oder nicht Ortskundige ist es schwierig, da der Haltewunsch rechtzeitig beim Fahrer / Fahrerin angemeldet sein muss. Auch die Fahrzeuge müssen mit einer Haltewunschtaste ausgestattet sein, die es heute in kaum einem Eisenbahnfahrzeug gibt.

Darüber hinaus müssen die Bedarfshalte ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden und mit Beleuchtung und Fahrkartenautomaten ausgestattet werden, sodass sich auf die Kostenseite weiter erhöht.

Zusammengefasst bietet ein Bedarfshalt somit keinen Vorteil gegenüber einem ständigen Halt.

Entscheidend für den Erfolg der neuen Bahnlinie mit hohen Fahrgastzahlen ist die durch sie erreichte Netzwirkung. Dafür ist es notwendig, attraktive Reisezeiten durch hohe Geschwindigkeiten und gute Anschlüsse in Lüneburg und Soltau an die weiterführenden Bahnlinien zu erreichen. Besonders die Anschlussbeziehungen sind die wesentlichen sogenannten Zwangspunkte, die das beste Betriebskonzept für den Start definieren und damit ggf. auch die Anzahl der Haltepunkte limitieren. Im Bereich der Lüneburger Heide soll sich aber in den nächsten Jahrzehnten noch viel verbessern, wozu aber ein Ausbau des DB-Netzes notwendig wäre. Würde z. B. in Lüneburg alle 15–20 Minuten ein Zug Richtung Hamburg fahren, wären die Umsteigebeziehungen kaum noch ein Zwangspunkt.

Verändern sich solche Zwangspunkte derart, können gegebenenfalls neue Haltepunkte eingerichtet werden. Wir werden bei der Planung theoretische, langfristig denkbare Standorte für neue Haltepunkte immer so berücksichtigen, dass Haltepunkte bei Bedarf schnell nachgebaut werden können.

Die Züge fahren voraussichtlich stündlich Montag bis Freitag ab etwa 5 Uhr, samstags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr und immer bis 23 Uhr. Die Bahn erreicht dabei Geschwindigkeiten bis 100 km/h.

Es sollen moderne lokal emissionsfreie batterieelektrische Fahrzeuge (BEMU) eingesetzt werden. Die Fahrzeuge werden zurzeit von der LNVG ausgeschrieben. Welche Fahrzeuge genau zum Einsatz kommen werden, wird also erst Ende 2026 entschieden. Ausgeschrieben werden etwa 63 m lange Fahrzeuge mit einer Kapazität von ca. 170 Sitzplätzen, hinzu kommen die Stehplätze. Die Züge verfügen auch über Mehrzweckbereiche für die Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen und Rollstühlen. Wesentliches Augenmerk liegt auf Lärmemission, Sicherheitsstandard und Fahrgastkomfort. Geladen werden die Fahrzeuge jeweils am Ende der Strecke in Lüneburg und Soltau an der Oberleitung im DB Bahnhof, hierfür wird im Fahrplan ausreichend Zeit eingeplant.

In Soltau fehlt zur Zeit noch die notwendige Netzkapazität um die hohe Ladeleistung der Fahrzeuge zu erreichen, diese aufzurüsten dauert leider etwas länger. Die neuen Fahrzeuge werden auf diesem Netz somit voraussichtlich erst ab 2033 zu einsatz kommen, bis dahin wird ein Übergangskonzept mit gebrauchten Dieselfahrzeugen gefahren.

Der Busverkehr rund um die Bahnstrecke wird von den Landkreisen Lüneburg und Heidekreis organisiert und bestellt. Beide Landkreise beteiligen sich intensiv an der Planung der Bahnstrecke. Grundsätzlich soll der Busverkehr dort angepasst werden, wo er durch die Eisenbahn ersetzt wird. Auf einer Bahnlinie wird aber systembedingt seltener gehalten als auf einer Buslinie, sodass es außerhalb der Siedlungsschwerpunkte immer Bereiche geben wird, wo weiter Busse fahren müssen. Es ergeben sich somit Chancen, die Buslinien angepasst an das neue Bahnangebot neu zu sortieren und so insgesamt mehr Menschen an den ÖPNV anzubinden – auch jene, die heute noch über keine attraktive Anbindung an das Busnetz verfügen.

Bei anderen erfolgreich abgeschlossenen Reaktivierungsprojekten ergänzen beispielsweise langsame, stündlich fahrende Busverbindungen „über die Dörfer“ die schnellen Bahnverbindungen zu einem gemeinsamen Angebot.

Konkrete Planungen zum Busangebot wird es aber erst geben, wenn der Fahrplan der Bahn feststeht.

Werden Bahnübergänge geschlossen müssen teilweise Umwege gefahren werden. Bei einer Streckenlänge von knapp 58 km und 54 Bahnübergängen und 7 Brücken sind es im Durchschnitt nur maximal 500 m bis zum nächsten Bahnübergang. Die Umwege durch die Schließung einzelner schwach genutzter Bahnübergänge (vor allem bei Feld- und Wiesenwegen) halten sich somit in der Regel in Grenzen.

Auf der freien Strecke sind die Schließzeiten auf die Fahrgeschwindigkeit der Personenzüge abgestimmt und betragen damit weniger als 60 Sekunden, was einer normalen Ampelphase entspricht. Nur im direkten Umfeld von Bahnhaltepunkten können sich die Schließzeiten aufgrund des Haltevorgangs etwas verlängern. Auf der anderen Seite werden bis zu 1000 PKW-Fahrten täglich durch die neue Bahnverbindung eingespart, genaue Zahlen ermittelt das aktualisierte Verkehrsmodell im weiteren Planungsverlauf. Dies verkürzt sogar die Wartezeiten, z.B. an Ampeln.

Nach erfolgreicher Reaktivierung werden sich Güter- und Personenverkehrszüge die Strecke teilen. Rechnerisch wird die Kapazität der Strecke etwa einen Güterzug pro Stunde ermöglichen, praktisch werden wie in den zurückliegenden Jahren nur 2–4 Güterzüge pro Tag unterwegs sein. Um das auf einer eingleisigen Strecke zu ermöglichen, müssen zusätzliche Kreuzungsbahnhöfe erhalten bleiben. Fährt kein Güterzug, können sich bei Verspätung im Personenverkehr an diesen Stellen auch Personenzüge begegnen. So erreicht man für die Strecke im Personenverkehr sogar eine viel bessere Betriebsqualität im Verspätungsfall. Grundsätzlich ist somit auch tagsüber die Nutzung der Strecke durch den Schienengüterverkehr möglich, eine erzwungene Verlegung des Güterverkehrs in die Nachtstunden wird vermieden. Grundsätzlich ist der Zugverkehr wie bisher rund um die Uhr möglich.

Für durchgehende Güterzüge wird die Strecke aber auch nach dem Umbau nicht attraktiver, denn die großen Steigungen bleiben und Lüneburg – Soltau ist auch künftig keine nachgefragte Güterverkehrsroute. Die Anzahl der Güterzüge beschränkt sich somit weiterhin auf Züge mit Ziel oder Quelle im Bereich der Strecke.

Ein klares Jein! Natürlich kommen auch durch leise Personenzüge in Summe mehr Lärm auf die Schiene. Durch modernen Oberbau wird das aber schon abgemildert. Durch die Geschwindigkeitserhöhung verliert die Strecke aber den Bestandsschutz, die SinON muss so zukünftig die Anlieger im gesetzlichen Rahmen vor dem neuen Lärm der Personenzüge und den „alten“ Lärm der Güterzüge schützen. Das bedeutet fast 6 km Lärmschutzwände und dort wo diese unverhältnismäßig teuer sind ein Anrecht auf passiven Lärmschutz für die Anlieger (Lärmschutzfenster). In der Summe wird es also für die Anlieger besser.

Die SinON folgt den Empfehlungen der Gutachter zu 100%, die ihm gesetzlichen Rahmen die notwendigen Maßnahmen festgelegt haben.

Die Gutachten sind im Downloadbereich veröffentlicht.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, welches Verkehrsunternehmen den Betrieb der Strecke zukünftig übernehmen wird. Die Landesnahverkehrsgesellschaft wird den Betreiber im Rahmen einer nach dem geltenden Vergaberecht durchzuführenden Ausschreibung festlegen.