Im Dezember 2025 haben wir Unterlagen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht. Die Behörde prüft die Vollständigkeit, dann werden die Pläne für einen Monat in den betroffenen Gemeinden und im Internet öffentlich ausgelegt (www.straßenbau.niedersachsen.de).
Die Behörde wertet alle Stellungnahmen aus und trifft die endgültige Entscheidung, die bis zum Frühjahr 2027 den Betroffenen zugestellt und öffentlich ausgelegt wird. Gegen den Beschluss kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Wir stellen alle wesentlichen Unterlagen auch hier auf unserer Homepage zur Verfügung. Bei Fragen schicken Sie uns ein E-Mail oder vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin: lueneburg-soltau@sinon-gmbh.de.